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Know-how- und Geheimnisschutz

Wir wissen um den Wert von Know-how für Ihr Unternehmen. Ein durchdachtes Schutzkonzept für Wirtschaftsgüter, die sich nicht durch Registerrechte absichern lassen, kann für Unternehmen geschäftskritisch sein. Wir beraten Sie beim Aufbau angemessener Schutzmaßnahmen und in allen Auseinandersetzungen um den Verlust von Geschäftsgeheimnissen vor Gerichten und außergerichtlich.

Geschäftsgeheimnisse als Assets

 

In Zeiten disruptiver Technologien und Innovationen sind klassische Schutzrechte wie Patente nicht immer ausreichend. Der gesetzliche Geheimnisschutz kann gerade für solche „Kronjuwelen“ Ihres Unternehmens entscheidend sein, die nicht durch klassische IP-Rechte schützen lassen. Dazu zählen nicht nur technisches Know-how, sondern auch kaufmännisches Wissen wie Kalkulationsgrundlagen, Kundenlisten, Verfahrens- und Herstellungs-Know-how, Rezepturen, Geschäftsstrategien und vieles mehr. Mit anderen Worten: alles, was ihnen helfen kann einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Die Innovationskraft von Unternehmen wird durch eine optimale Verzahnung von Schutzrechten und dem Schutz Know-how und anderen Geschäftsgeheimnissen gestärkt. Wir betrachten Geistiges Eigentum in Transaktionen, im Wettbewerb und in gerichtlichen Auseinandersetzungen als hohes Gut und wissen, wie Unternehmen den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse optimieren können.

 

Wirksame Schutzkonzepte

 

Wer sein Know-how und sensible Informationen richtig abschirmt, kann sich Vorteile im Wettbewerb sichern. Das noch junge Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), das auf der entsprechenden EU-Richtlinie beruht, setzt „angemessene Schutzmaßnahmen“ voraus, wenn sich ein Unternehmen vor Gericht auf den Geheimnisschutz berufen will. Gemeint ist damit ein Konzept, das die identifizierten, im Unternehmen sensiblen Informationen vor internem und externem Zugriff schützt – und zwar nicht nur tatsächlich, z.B. durch Zugangsbeschränkungen, sondern auch und vor allem rechtlich. Dazu zählen auch individuelle und konkrete Geheimhaltungsvereinbarungen. Wir haben umfangreiche Erfahrung im Aufbau maßgeschneiderter Schutzkonzepte, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse effektiv abzusichern.

 

Ermittlung und Klassifizierung von Know-how und anderen Geschäftsheimnissen

 

Eine Herausforderung für das Informationsmanagements im Unternehmen besteht darin, Unternehmensgeheimnisse selbständig zu bewerten und zu klassifizieren. Wir helfen dabei, die wertvollen Informationen eines Unternehmens zu erkennen, zu bewerten und in Schutzklassen einzuteilen.

 

Aufbau von Schutzkonzepten

 

Sind die wertvollen Assets erst einmal identifiziert und abgegrenzt, sind Berechtigungen der Mitarbeiter beim Zugang zu diesen Geheimnissen (und zwar nicht nur auf IT-Ebene) zu definieren. Weiter sind Geschäftspartner und eigenes Personal im Umgang mit sensiblen Informationen, die dem Begriff des Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Gesetzes unterfallen, zu sensibilisieren und zu schulen. Hier unterstützen wir sie bei allen internen Prozessen.

 

Vertragsgestaltung

Auch die Prüfung bestehender und Erstellung neuer Verträge mit Mitarbeitern, Dienstleistern, Partnern und Kunden (Vertraulichkeitsvereinbarungen) ist vor dem Hintergrund des vereinheitlichten EU-Rechts unverzichtbar, um einen effektiven Know-how-Schutz zu gewährleisten.

Die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie ist kein kurzfristiges Projekt. Sie erfordert eine Sensibilisierung der Mitarbeiter, bietet gleichzeitig aber auch die Chance die Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Compliance-Abteilungen mit den Fachabteilungen zu vertiefen und Geheimnisse dadurch effektiv zu schützen. Es gilt: Was der Wettbewerber nicht kennt, kann er auch nicht kopieren.

Effektive Rechtsdurchsetzung

 

​Über die Einhaltung eines den EU-Vorgaben genügenden Schutzsystems werden Unternehmen genau wachen müssen: Nur wer den Abfluss von Know-how an Dritte bemerkt und sich nötigenfalls auch vor Gericht dagegen wendet, kann die Interessen des Unternehmens wirksam verteidigen. Dazu gehört die Überwachung, Abmahnung und gegebenenfalls gerichtliche Inanspruchnahme von Wettbewerbern, die sich der Informationen eines Wettbewerbers bemächtigt haben. Das Geschäftsgeheimnisgesetz sieht effektive Rechtsbehelfe wie z.B. die Vernichtung von Produkten vor, die auf fremden Geschäftsgeheimnissen beruhen. Im Worst case des Abflusses von Know-how begleiten wir Sie bei der Beweisermittlung und vertreten sie vor den Zivil-und Arbeitsgerichten. Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden, die gegen Geheimnisdiebstahl vorgehen.

Aktuelles

 

Know-how-Schutz im Unternehmen ist wichtig! Hier unser aktueller Guide!

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